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Das ganze Gebiet ist seit dem Jahre 1941 Naturschutzgebiet. Wir lesen dazu im “Sächsischen Verwaltungsblatt”, ausgegeben zu Dresden am 21. Oktober 1941:
Schutz eines Landschaftsteil in Einsiedel, Kreis Chemnitz. Der Reichsstatthalter - Landesregierung - Landesforstverwaltung als höhere Naturschutzbehörde, 14. Oktober 1941, Nr. 1113 I/41.
Auf Grund der §§ 5 und 19 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (...) wird folgendes verordnet:
§ 1. Der in der Landschaftsschutzkarte bei dem Regierungspräsidenten in Chemnitz mit grüner Farbe eingetragene Landschaftsteil “Fischzuchttälchen” im Bereich der Gemeinde Einsiedel - Flurstück Nr. 325 der Flur Einsiedel - wird in dem Umfange, der sich aus der Eintragung in der Landschaftsschutzkarte ergibt, mit dem Tage der Bekanntmachung dieser Verordnung dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes unterstellt. (...§§ 2-6)
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